Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Keltentor“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde das in den Biebertaler Nachrichten vom 1. April 2022 bekannt gemacht. Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Folgenutzung im Bereich der Liegenschaften des ehemaligen Hotels und Restaurants „Am Keltentor“ geschaffen werden. Nach einem Rückbau soll hier eine stationäre Pflegeeinrichtung errichtet werden, die um ein Angebot aus Betreuten Wohnungen sowie einer kleineren, auch öffentlich nutzbaren gastronomischen Einrichtung ergänzt werden soll. Die geschlossenen Gehölzbestände im Plangebiet, die forstrechtlich als Wald zu bewerten sind, werden bauplanungsrechtlich als „Flächen für Wald“ gesichert. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechend geändert.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit zugehörigen Begründungen und Umweltbericht sowie eine bergbauliche Stellungnahme zum Altbergbau und zur Bebaubarkeit des Grundstückes Flurstück 8/1 liegen in der Zeit von Montag, dem 11.04.2022 bis einschließlich Freitag, dem 13.05.2022 in der Gemeindeverwaltung Biebertal, Rathaus Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal, Zimmer 9, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Sowieso sind aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie Besuche des Rathauses grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache und unter Einhaltung der aktuellen Zugangsregelungen und Hygienevorschriften möglich.
Im Bau- und Umweltamt der Gemeinde Biebertal ist Herr Christian Heßler, Telefon 06409-6932 Ihr Ansprechpartner. Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Inhalt der offiziellen Bekanntmachung sowie die zugehörigen Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online im Internet unter der Adresse www.biebertal.de/wohnen-tourismus/wohnen-und-bauen/bauleitplanung zur Verfügung.